EnEV Einführung
Verordnetes Energiesparen
"Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden"
so lautet der genaue Titel der Energieeinsparverordnung, abgekürzt EnEV. Sie gilt ab Anfang 2002 und ersetzt zwei bis dahin getrennte Verordnungen für energetische Mindest-Standards von Gebäuden: Wärmeschutz-Verordnung und Heizanlagen-Verordnung. Die "EnEV" enthält für den Fachmann neue Rechenverfahren und für den Bauherrn und Hauseigentümer leicht verschärfte Anforderungen. Hier erfahren Sie die wesentlichen Inhalte als Verständnis- und Entscheidungshilfe.
 
U-WERT statt k-Wert
Der "k-Wert" ist der "Sparwert", wurde bisher sehr zutreffend gereimt. Im Rahmen der internationalen Anpassung wird mit Inkrafttreten der EnEV nun auch in Deutschland die Bezeichnung U-WERT eingeführt.  Als "Wärmedurchgangskoeffizient" ist diese Bauteileigenschaft ein Maß für den Wärmeverlust, seine Einheit ist "Watt pro m2 Bauteilfläche je Kelvin Temperaturdifferenz" (W/m2K). Die U-WERTe nicht transparenter Bauteile werden sich zahlenmäßig von den bisherigen k-Werten nicht unterscheiden.
 
U-WERTe für Fenster ändern sich
Für Fenster gelten neue europäische Messvorschriften für den Wärmedurchgang beim Rahmenmaterial. Außerdem werden die bisher stets vernachlässigten Verluste durch den metallischen Randverbund mit einbezogen und z.B. Fenstersprossen als Wärmebrücken berücksichtigt. Grob vereinfacht gilt die Regel, dass sich der U-WERT eines Fensters gegenüber dem bisherigen k-Wert um 0,2 bis 0,3 W/m2K erhöht.