Die wesentlichen Änderungen der EnEV im Vergleich zur früheren Wärmeschutzverordnung betreffen Neubauten. Allein die neue Bezugsebene "Primärenergie" erfordert die Beschäftigung mit den grundlegenden Zusammenhängen der Energiewirtschaft (Bild).
Die EnEV schreibt ein komplett neues Berechnungsverfahren mit überdies veränderten Rahmenbedingungen vor. Dadurch entstehen im Vergleich mit dem bisherigen Verfahren selbst bei identischen Gebäuden abweichende Energiekennwerte. Für kleine Gebäude erhöht die EnEV die Anforderungen nur um etwa fünf bis zehn Prozent gemessen an der vorangehenden Wärmeschutzverordnung. Das Niveau eines Niedrigenergiehauses wäre erst durch eine Verschärfung um 25-30 Prozent erreicht worden.
Rechenverfahren der EnEV
Auch künftig ist wie bisher der Jahres-Heizwärmebedarf (Qh) zu berechnen. Das kann mit einem aufwändigeren und einem vereinfachten Verfahren erfolgen. Doch bildet dieser Kennwert nur noch ein Teilergebnis.
Addiert wird der Energiebedarf für die Warmwasserbereitung (Qw). Die Summe wird multipliziert mit der "Anlagenaufwandszahl" (ep). Mit dieser Größe wird die gesamte Haustechnik bewertet. Dies führt zur Nachweisgröße "Jahres-Primärenergiebedarf" (Qp) und schließt alle beteiligten Energieerzeuger wie auch Energiespartechniken mit ein.
Qp = (Qh + Qw) x ep
= ( Heizwärmebedarf + Warmwasserbedarf ) x Anlagenaufwandszahl
Je nach Gebäudegeometrie darf der Jahresprimärenergiebedarf bestimmte Vorgaben nicht überschreiten.
Das Norm-Berechnungsverfahren erlaubt bzw. erfordert die detaillierte Berücksichtigung entscheidender Planungskriterien:
Wenn Wärmeerzeuger und Verteilungsleitungen nicht im kalten Keller, sondern im beheizten Bereich (d.h. innerhalb der gedämmten Gebäudehülle) installiert werden, führt dies zu deutlichen Erleichterungen bei der Einhaltung der Anforderungen.
So wird vernünftige Energieplanung mit günstigen Energiekennwerten belohnt. Auch eine Solaranlage schlägt positiv zu Buche. Das gilt auch für Lüftungsanlagen, den messtechnischen Nachweis der Gebäudedichtheit und die Vermeidung von Wärmebrücken - jeder Schritt vermindert die Wärmeverluste und wird im Nach-weisverfahren rechnerisch berücksichtigt. In der Praxis kommt es dabei nur noch auf die strikte Einhaltung solcher zugesi-cherter Planungsabsichten an.
Wärmedämmung und Haustechnik im Wettstreit
Der Verordnungsgeber eröffnet den Planern mit den Rahmenbedingungen der EnEV größtmögliche Freiheit. Wer effiziente Haustechnik und die auf dem Markt eingeführten Energiespartechniken einsetzt, kann beim baulichen Wärmeschutz sparen und umgekehrt.
Zur Bestimmung der Anlagenaufwandszahl ep wurde mit DIN 4701 Teil 10 eine eigene Norm geschaffen, die mit rechnerischen und grafischen Verfahren Heizungs-, Warmwasser-, Lüftungs- und Solaranlagen bewertet. So schneiden Stromanwendungen (auch Hilfsstrom zum Betrieb von Anlagen) entsprechend schlechter ab, weil deren Primärenergie-Faktor infolge der verlustreichen Stromerzeugung sehr hoch liegt. Die Verwendung effizienter Geräte sowie beispielsweise deren optimale Aufstellung in beheizten Gebäudeteilen führen zu den gewünschten niedrigen Aufwandszahlen.
Die den Planern eingeräumte Freiheit hat den Nachteil, dass künftig nur eine Komponente optimiert werden muss: Haustechnik oder Wärmeschutz. Hightech-Häuser können ohne verbesserten Wärmeschutz sehr großzügig gestaltet werden, hoch gedämmte Gebäude hingegen erlauben mit der EnEV den Einsatz veralteter Haustechnik und insbesondere den Verzicht auf weitere Energiespartechniken.
Hinweis Energieeinsparung
Das Bauen nach der neuen EnEV bietet den Planern manchen Anreiz zur Optimierung der Einzelkomponenten im System Gebäude einschließlich Energietechnik. Dabei ist das Erreichen der Mindestanforderungen nach EnEV künftig nicht unbedingt mit besonderen Anstrengungen verbunden, da Teiloptimierungen völlig ausreichend sein können.
Verantwortungsbewusste und zukunftsgerichtete Investitions- und Planungsentscheidungen gründen sich jedoch auf der optimalen Abstimmung des Gesamtsystems statt einer Aufrechnung von Dämmung kontra Anlagentechnik. Wir empfehlen Ihnen, nicht mit Blick auf vordergründige Investitionseinsparungen bei Bauoder Haustechnik auf veraltete Standards zu setzen. Wohnkomfort, Wertsicherung und Senkung laufender Betriebskosten erfordern weitsichtige und damit innovative Entscheidungen.
Der klassische ("echte") Niedrigenergie-Standard hat sich ausreichend bewährt und ist die Mindestempfehlung für die bauliche Ausführung. Sehr effiziente Energieerzeugung wie die Brennwerttechnik in Verbindung mit thermischen Solaranlagen oder eine Wärmeversorgung aus Kraft-Wärme-Kopplung (KWK: Nah-, Fernwärme) sind nach wie vor Spitzenreiter nach Effizienzkriterien. Auch sie gehörten bisher selbstverständlich mit in ein gutes NIEDRIGENERGIEHAUS. Dabei erfordern gerade Häuser mit weitgehender Versorgung aus erneuerbarer Energie oder KWK aus Effizienz- und Wirtschaftlicheitsgründen einen exzellenten Wärmeschutz zur Bedarfsminimierung.
Die Entwicklung ist längst weiter geschritten. Standards wie das "3-Liter-Haus" (so bezeichnet nach seinem Jahres-Heizenergiebedarf pro m2 Wfl.) und das "Passivhaus" haben ihre Markteinführung bestanden und können vorbehaltlos empfohlen werden. Wenden Sie sich am besten gezielt an Planer und Firmen, die über Erfahrung mit diesen Qualitätsstandards verfügen. Es lohnt sich.
Allgemeine Bestimmungen
Heizungstechnische Anlagen
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•Vorgaben für die Mindestdämmung von Wänden, Fenstern oder Dächern enthält die EnEV nicht.
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•Neue Heizkessel für Öl und Gas müs-sen die CE-Kennzeichnung besitzen, die EUKonformitätserklärung auf dem Typenschild.
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•Neue Zentralheizungen müssen über zentrale selbsttätig wirkende Einrichtungen zur Verringerung und Abschaltung der Wärmezufuhr sowie zur Ein- und Ausschaltung elektrischer Antriebe in Abhängigkeit von Außentemperatur und Zeit verfügen. Bei bestehenden Anlagen sind diese nachzurüsten.
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•Neue Warmwasserheizungen sind mit selbsttätig wirkenden Einrichtungen zur raumweisen Regelung der Raumtemperatur auszustatten. Bei bestehenden Anlagen muss eine Nachrüstung erfolgen.
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•In Heizkreisen von Zentralheizungen über 25 kW Leistung neu eingebaute oder ersetzte Umwälzpumpen müssen ihre elektrische Leistungsaufnahme dem betriebsbedingten Förderbedarf selbsttätig in mindestens drei Stufen anpassen.
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•Neu eingebaute Zirkulationspumpen zur Warmwasserversorgung müssen über selbsttätig wirkende Einrichtungen zur Ein- und Ausschaltung verfügen.
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•Neu installierte oder ersetzte Heizungs- und Warmwasserleitungen sind nach den Anforderungen der EnEV zu dämmen.
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Wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen eine dieser Festlegungen verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Beachtenswert ist auch eine Bestimmung zur Aufrechterhaltung der energetischen Qualität: Heizungs-, Warmwasser- und Lüftungsanlagen sind "sachgerecht zu bedienen, zu warten und instand zu halten. Für die Wartung und Instandhaltung ist Fachkunde erforderlich".